Aktuelle Regelungen
- Der Betrieb an unserer Schule findet in voller Präsenz statt; d.h. alle Schülerinnen und Schüler besuchen gemeinsam die Schule.
- Voraussetzung für den Schulbesuch ist die strikte Einhaltung der Hygieneregeln. Eine ausführliche Erklärung der Hygieneregeln finden Sie weiter unten.
- Das Schulgebäude darf ohne 3G-Nachweis betreten werden.
- Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Eine Maskenpflicht gilt nicht mehr.
- In den Schulbussen müssen weiterhin Masken getragen werden.
- Es besteht keine Testpflicht. Selbsttests erfolgen nur anlassbezogen und mit Einverständnis der Eltern.
- Für alle Schüler:innen besteht Schulpflicht. Befreiungen vom Unterricht sind nur noch in absoluten Ausnahmefällen zugelassen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt auch die Möglichkeit einer Impfung.
Informationen des Schulministeriums NRW
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum angepassten Schulunterricht in Corona-Zeiten sowie eine Übersicht der Schulmails des Schulministeriums NRW.
Infektionsschutz in der Schule
Es gelten die aktuellen Bestimmungen der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung und Coronaschutzverordnung des Landes NRW:
Anlassbezogene Selbsttests
Seit dem 08.04.2022 besteht in den Schulen keine Testpflicht mehr. Selbstests werden nur noch anlassbezogen durchgeführt. D.h., wir testen Ihr Kind nur noch dann, wenn es Erkältungssymptome zeigt oder es in der Klasse einen Coronafall gegeben hat. Natürlich testen wir Ihr Kind nur, wenn uns Ihr schriftliches Einverständnis vorliegt.
Maskenpflicht in den Schulbussen
Im Schulbus ist das Tragen einer FFP2-Maske für Schüler:innen ab 14 Jahren verpflichtend. Bei jüngeren Kindern reichen auch im Schulbus medizinische Masken ("OP-Masken") aus. Beachten Sie außerdem die Beförderungsbedingungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Lüften der Klassenräume
Mit Verweis auf die aktuellen RKI-Empfehlungen wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Olpe in den Klassenräumen alle 10 Minuten gelüftet. Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit, solange es die Temperaturen erfordern.
Erkältungssymptome und Infekte bei Schüler*innen
Zeigt Ihr Kind Anzeichen eines Infektes (Husten, Gliederschmerzen, Fieber usw.), kann es die Schule nicht besuchen. Falls Ihr Kind in der Schule Erkrankungszeichen zeigt, muss es von Ihnen oder von einer von Ihnen beauftragten Person abgeholt werden. Ihr Kind wird in diesem Fall von den anderen isoliert.
Darf mein Kind in die Schule?
In der hier angefügten Empfehlung finden Sie Entscheidungshilfen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungssymptomen. Bitte beachten Sie die aufgezeigten Handlungsempfehlungen. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag, um Ansteckungen zu vermeiden.