Teilweise Rückkehr in den Präsenzunterricht ab dem 22.02.2021
Ab Montag, 22.02.2021findet wieder teilweise Präsenzunterricht statt. Wir beginnen mit den Klassen der Primarstufe (Jahrgänge E1 bis 4) sowie den Schülerinnen und Schülern, die in diesem Jahr aus der Schule entlassen werden. Es gilt dabei das Prinzip: eine Woche Unterricht in der Schule, eine Woche Distanzunterricht.
Unsere Planungen haben wir zunächst einmal auf vier Wochen ab dem 22.02.2021 ausgelegt.
Wir bilden jeweils hälftige Gruppen. Das heißt, Gruppe A besucht die Schulen in der 8. und 10. Kalenderwoche; Gruppe B kommt in der 9. und 11. Kalenderwoche.
Nach wie vor können Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden, sofern eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Bitte melden Sie Ihren Bedarf schriftlich an uns (siehe Formular weiter unten).
Für Pflege und Therapie ist wie gewohnt gesorgt. Ein Mittagessen kann bereitgestellt werden.
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind zur Therapie auch unabhängig von einer Betreuung bringen und wieder abholen. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich bei Frau Schwarz (Durchwahl 165).
Notbetreuung
Elternbriefe der Schulleitung
- Elternbrief vom 26.01.2021 mit Hinweisen zur Fortsetzung des Distanzlernen und zu den beweglichen Ferientagen an Karneval
- Elternbrief vom 07.01.2021 mit Hinweisen zum Distanzlernen nach den Weihnachtsferien
- Elternbrief vom 11.12.2020 mit Hinweisen zur Präsenzpflicht und Verlängerung der Weihnachtsferien
- Elternbrief vom 23.11.2020 mit Hinweisen zu den vorgezogenen Weihnachtsferien
- Elternbrief vom 30.10.2020 mit Hinweisen zum Elternsprechtag im November 2020
Informationen des Schulministeriums NRW
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum angepassten Schulunterricht in Corona-Zeiten sowie eine Übersicht der Schulmails des Schulministeriums NRW.
Infektionsschutz in der Schule
Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule
Auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude ist verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Maske darf nur am Schüler-Arbeitsplatz abgelegt werden, sofern der Abstand von 1,50 m gewährleistet ist. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist die Maske anzulegen.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich frische Masken mit – bitte auch mindestens eine Ersatzmaske.
- Toleriert Ihr Kind keine Maske, probieren Sie bitte das Tragen eines Visiers aus und geben dieses mit.
- Wenn Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, lassen Sie der Schule bitte ein ärztliches Attest zukommen. Nur dann kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.
Maskenpflicht in den Schulbussen
Während des Transportes mit den Schulbussen ist verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beachten Sie hierzu die Beförderungsbedingungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Erkältungssymptome und Infekte bei Schüler*innen
Zeigt Ihr Kind Anzeichen eines Infektes (Husten, Gliederschmerzen, Fieber usw.), kann es die Schule nicht besuchen. Falls Ihr Kind in der Schule Erkrankungszeichen zeigt, muss es von Ihnen oder von einer von Ihnen beauftragten Person abgeholt werden. Ihr Kind wird in diesem Fall von den anderen isoliert. In diesem Fall sind wir verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Von dort aus erfolgen dann ggf. weitere Maßnahmen.
Darf mein Kind in die Schule?
In der hier angefügten Empfehlung finden Sie Entscheidungshilfen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungssymptomen. Bitte beachten Sie die aufgezeigten Handlungsempfehlungen. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag, um Ansteckungen zu vermeiden.